© ECHO-Fotografie Eva Christine Hofer
Hier können sie sich über unser reichhaltiges Spektrum an Leistungen informieren!
Information über die Notdienstgebühr
Liebe Patientenbesitzer,
wie Sie aus den verschiedenen Medien bestimmt schon erfahren haben, hat die Bundestierärztekammer e.V. die Gebührenordnung für Tierärzte um den § 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ergänzt. Diese Ergänzung ist am 14.02.2020 in Kraft getreten.
Der § 3a verpflichtet alle Tierärzte bei einem Tierarztbesuch außerhalb der Sprechzeiten eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 Euro zuzügl. 19 % Mwst zum Ansatz zu bringen.
Zusätzlich sind wir verpflichtet für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens den 2-fachen Satz (höchstens den 4-fachen Satz) der GOT zu berechnen.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.