Leistungen

 

© ECHO-Fotografie  Eva Christine Hofer

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Information über die Notdienstgebühr

Liebe Patientenbesitzer,

wie Sie aus den verschiedenen  Medien bestimmt schon erfahren haben, hat die Bundestierärztekammer e.V. die Gebührenordnung für Tierärzte  um den § 3a  „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ergänzt.  Diese Ergänzung ist am  14.02.2020 in Kraft getreten.

Der § 3a verpflichtet alle Tierärzte  bei einem Tierarztbesuch außerhalb der Sprechzeiten eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 Euro zuzügl. 19 % Mwst zum Ansatz zu bringen.

Zusätzlich sind wir verpflichtet für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens den 2-fachen Satz (höchstens den 4-fachen Satz) der GOT zu berechnen.

 Für  weitere Informationen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.